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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1       Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Reiseverträge zwischen ExplOrellana (Inh. Mark Dörner und Marcus Lechelt), C.Real 16, 06740 Orellana la Vieja, Badajoz (Reiseveranstalter) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern (Reisenden).
  2. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden.
  3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Reiseveranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird im Übrigen hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2       Abschluss des Reisevertrags

  1. Mit der Buchung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.
  2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für die in der Buchung mitbenannten weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ihnen der Reiseveranstalter eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
  4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

§ 3       Bezahlung

  1. Nach Vertragsabschluss wird bei Vollguiding eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Fernguiding ist die Gesamtsumme von 100% zu bezahlen. Dem Reiseveranstalter steht indes frei, niedrigere oder auch keine Anzahlung zu fordern, diesbezüglich wird der Reiseveranstalter den Reisenden vor Vertragsschluss über die genaue Höhe der jeweils geforderten Anzahlung respektive darüber informieren, dass eine Anzahlung nicht gefordert wird. Die Restzahlung wird für Vollguidings bei Reiseantritt fällig.

§ 4       Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Website sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

§ 5       Leistungsänderungen

  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit dies dem Reisenden zumutbar ist, insbesondere soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
  5. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

§ 6 Rücktritt/Umbuchung:

Der Gast kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die bindende Rechtswirksamkeit ist hierbei das Datum des Posteinganges in der für uns zuständigen Postdienststelle, bzw. das Datum des E-Mail Einganges. Der Leistungsträger ist für diesen fall berechtigt, Rücktrittspauschalen nach folgender Staffelung zu erheben:

– 3 Monate vor Antritt der Reise bis zu 30%

– 4 Wochen vor Antritt der Reise bis zu 50%

– 10 Tage vor Antritt der Reise bis zu 70%

– 24 Stunden vor Antritt der Reise bis zu 100%

(Fristberechnung nach § 186-193 BGB)

Eine Stornierung der Reise ist nur in schriftlicher bzw. elektronischer Form gültig. Die Höhe der Rücktrittspauschalen richtet sich dabei nach dem vereinbarten Reisepreis Der Kunde hat die Möglichkeit der Nachweisführung, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wir empfehlen ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

§  7    Reiseabbruch wegen Unzufriedenheit durch den Reisenden
1. Der Reiseveranstalter gibt eine ‚Geld zurück Garantie‘ bis zum 4. Reisetag bei Nichteinhalten der auf der Website versprochenen Leistung. Nötig ist die Angabe eines triftigen und eindeutig nachvollziehbaren Grundes der der Zumutbarkeit unterliegt.
2. Der sofortige Abbruch der Reise ist die logische Konsequenz.
3. Der Reiseveranstalter gibt keine Fanggarantie. Ausbleibende Fänge sind kein zumutbarer Grund. Fischfang gilt als nicht berechenbar

§ 8    Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

  1. Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Grunde kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  2. Der Reiseveranstalter kann bis zum Zeitpunkt von vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise die Mindestteilnehmerzahl angegeben wurde. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Reisenden hiervon zu unterrichten.§ 9 Haftung

Alle angebotenen Guidings können nur auf eigene Gefahr gebucht werden. Im Falle eines Unfalls mit jedweden Folgen können keine Schadensersatzansprüche des Kunden oder Dritter Personen geltend gemacht werden.

Der Kunde gibt darüber hinaus sein Einverständnis aus Sicherheitsgründen den Aufforderungen und Anweisungen des Guides während der Tour Folge zu leisten.

§ 10 Vermietung von Leihgerät :

Für das Verleihen von Ausrüstungsgegenständen und Angelgerät in beweglicher Form, wird zwischen dem Gast und uns ein Mietvertrag über einen festzulegenden begrenzten Zeitraum abgeschlossen, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. In diesem Mietvertrag werden detailliert alle zu vermietenden Gegenstände aufgeführt und Rechtsansprüche beider Parteien betreffen ausschließlich die im Vertrag beinhalteten Positionen. Das vermietete Leihgerät oder die Ausrüstung ist vom Gast pfleglich zu behandeln, sorgsam damit umzugehen um eventuelle Beschädigungen oder gar den Verlust zu verhindern. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Handlungen die gar zum Verlust dieser Leihgeräte führen, wird dem Gast eine an die Schadenshöhe angemessene Summe in Rechnung gestellt.

§ 11 Bußgelder
Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Bußgelder, die Einzelpersonen beim Fischen bekommen.
Das Nachtangeln ist nur in den dafür vorgegeben Zonen erlaubt. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich auf das Nachtangel und Camping-Verbot außerhalb der genannten Zonen hin. Sollte der Reisende dennoch Nachts angeln und/oder campen, sind jegliche Strafen und Konsequenzen vom Reisenden selbst zu tragen.

§ 12. Verjährung:

Sämtliche in Betracht kommende vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Dienstleistung, müssen vom Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich beim Vertragspartner geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

§ 13  Sonstiges

  1. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Reisende Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart; die gesetzlichen Bestimmungen für das Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO bleiben hiervon unberührt.
  3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag und/oder einzelne Bestimmungen als lückenhaft erweist/erweisen.
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